17.05.2015rss_feed

Warum ist Beschäftigungsmaterial (Spielmaterial) für die Schweine notwendig?

Beschäftigungsmaterial ist gesetzlich vorgeschriben und zwar für alle Schweine jederzeit zugängig, gesundheitlich unbedenklich und in ausreichender Menge. Es muss untersucht und bewegt werden können und es muss veränderbar sein. Lt. Gesetzgber wird Beschäftigungsmaterial nicht als Futter definiert, dabei kann Futter (z.B. Raufutter) durchaus Beschäftigungsmaterial sein. Im Rahmen der Wirtschaftsinitiative für mehr Tierwohl ist vorgesehen, dass zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungsmaterial noch organisches Beschäftigungsmaterial (z.B. Hanfseile oder Holz) und Raufutter (jeweils in verschiedensten Formen) angeboten werden kann. Zur Befriedigung des Erkundungsbedürfnisses der Tiere und (Raufutter) zur Förderung der Magen-Darm-Gesundheit.

Schweine spielen mit Ballwippe (Quelle: M. Lechner)

Schweine spielen am Hebebalken (Quelle: M. Lechner)

Schweine spielen mit Strohtonne (Quelle: M. Lechner)

Schweine spielen mit Stroheimer (Quelle: M. Lechner)

Schweine spielen mit Düsser Wühlturm (Quelle: M. Lechner)

Schweine spielen mit Bite Rite (Quelle: M. Lechner)

Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn