10.05.2015

Ohrmarken

Jedes Tier bekommt gesetzlich vorgeschrieben mindestens eine Ohrmarke in seinem Leben. So weiß man bei jedem Schwein auf welchem Hof es geboren wurde (Betriebsnummer auf der Ohrmarke). Einzelheiten zur Zusammensetzung der Nummer und zur Gestaltung der Ohrmarke sind bundeseinheitlich in der Viehverkehrsverordnung geregelt. Dies ist für eine Rückverfolgbarkeit im Falle eines Seuchenausbruchs notwendig. Die Nummer muss bei jedem Transport an die HIT-Datenbank gemeldet werden. Zuchttiere bekommen zusätzlich eine individuelle Nummer, um sie eindeutig ihrer Mutter und Zuchtlinie zuordnen zu können.

Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn