10.05.2015

Antibiotika

Antibiotika sind Medikamente, die zur Bekämpfung von bakteriellen Infektionen eingesetzt werden. Gegen Viren sind sie wirkungslos. Bei Tieren, die geschlachtet werden sollen, muss zuvor eine vom Hersteller vorgegebene Wartezeit eingehalten werden, in der sich die Medikamente im Körper abbauen.

Der Einsatz von Antibiotika ist, im Rahmen des gesetzlichen sogenannten Antibiotikamonitorings, seit 2014 für alle Betriebe meldepflichtig.

Parallel erfolgt bereits seit 2012 ein freiwilliges Antibiotikamonitoring im Rahmen des QS-Programms.

Aufbewahrung von Tierarzneimitteln im Kühlschrank (Quelle: M. Lechner).

Aufbewahrung von Tierarzneimitteln im Kühlschrank (Quelle: M. Lechner).

Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

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