Warum wird die Gülle in vielen Ställen unter den perforierten Böden gelagert?
Lt. Tierschutznutztierhaltungsverordnung (§ 22, Abs. 2, 3.) dürfen Schweine nicht mehr als unvermeidbar mit Harn und Kot in Berührung kommen. Deshalb haben sich in der Schweinehaltung perforierte Böden durchgesetzt, die einen schnellen Abfluss von Harn und ein Durchtreten des Tierkotes ermöglichen sollen. Kot und Harn, Reste von Tränkewasser und Futterreste wird unterhalb der Tiere gelagert. Ein ausreichender Lagerraum sowie die sachgerechte Bauausführung garantieren in Kombination mit guter Luftführung (Unterflur-Entlüftung) und Entleerung ein gutes Stallklima. Die gesetzlichen Anforderungen bzgl. bestimmter Schadgase sind in der o.g. VO beschrieben. Alternativ kann die
Güllein einen Außenbehälter gespült werden. Das führt zu erhöhtem Wasserverbrauch sowie zu einer erhöhten Güllemenge (Kosten für Lagerung und Ausbringung).