12.05.2015rss_feed

Warum gibt es den Vorwurf der nicht artgerechten tierquälerischen Massentierhaltung?

Für eine erfolgreiche Mitgliederwerbung und für Spendenappelle benötigen Tierschutzorganisationen ein Feindbild, auf das Kritik und Vorwürfe gerichtet werden können. Trotz Einhaltung der großen Fülle gesetzlicher Tierschutzvorgaben wird der Vorwurf aus dem o. g. Grund als Selbstzweck aufrecht erhalten. Massentierhaltung oder industrielle Tierhaltung wird generell als tierquälerisch betrachtet. Skandale werden gerne verallgemeinert. Dabei sagt eine Massentierhaltung oder die Betriebsgröße zunächst einmal nichts über das Tierwohl. Entscheidend ist und bleibt das Betriebsmanagement.

  • Aus Sicht der Nutztierhalter ist der Vorwurf haltlos, wenn gute fachliche Praxis gewährleistet ist, d. h. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der guten fachlichen Praxis. Durch die Behörden und im Rahmen des QS-Programms wird die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen kontrolliert.
  • Der Begriff artgerecht wird sehr unterschiedlich ausgelegt. Oft wird das Verhalten von Wildschweinen zugrunde gelegt. Allerdings haben sich die Haltungsbedingungen im Verlauf der letzten Jahrzehnte erheblich positiv verändert, mit Auswirkungen auf das Tierverhalten. So besteht z. B. kein Bedarf für Futtersuche und Fluchtverhalten, da die Tiere sich in einem geschützten Raum befinden.
  • Auch Haus- und Heimtiere werden heute nicht artgerecht im ursprünglichen Sinne gehalten.
  • Artgerechte Haltung (natürliches Verhalten) ist nicht immer tiergerecht, da in der Natur das Vorrecht des Stärkeren gilt. In der Nutztierhaltung werden allen Tieren die gleichen Chancen eingeräumt.
Gesetzliche Vorgaben sind u.a.:
  • Europarat-Empfehlung zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlicher Tierhaltung
  • EU-Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere
  • EU-Richtlinie über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
  • EU-Schlachtverordnung
  • EU-Transportverordnung
National
  • Tierschutzgesetz
  • Nutztierhaltungsverordnung
  • Transportverordnung
  • Schlachtverordnung

open_in_newMassentierhaltung

Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn